Die Praxis
Laut Gesetz muss die theoretische Ausbildung mit der praktischen Ausbildung verknüpft werden. Andererseits kann man, wenn ein(e) Fahrschüler(in) sich früh zur Ausbildung anmeldet nicht Monate vor dem 17ten oder 18ten Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen. Es würden zu viele Fahrstunden werden.
Der Beginn der praktischen Ausbildung steht bei uns also in einem vernünftigen zeitlichen Zusammenhang mit dem Geburtstag unserer Schüler/innen. Weiterhin erfolgt die Einteilung von Fahrstunden erst dann, wenn der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis beim zuständigen Straßenverkehrsamt eingereicht worden ist. Mit einer Fahrstunde pro Woche kommen Sie nicht weit. Die Ausbildung zieht sich unnötig in die Länge, die Anzahl der benötigten Fahrstunden steigt!
Zwei bis drei Fahrtermine pro Woche sollten es schon sein, wobei die ersten Termine mit Einzelstunden (45 Minuten) gefahren werden können, damit Sie nicht überfordert werden. Haben Sie den Grundstock erlernt, wird oftmals in Doppelstunden weitergefahren.
Laut Gesetz muss eine ausreichende Grundausbildung stattfinden, bevor der Bewerber die vorgeschriebenen Sonderfahrten absolvieren darf.
Was ist der Unterschied zwischen Sonderfahrten und Pflichtstunden?
Den Begriff »Pflichtstunden« gibt es offiziell nicht. Sonderfahrten sind, wie wir schon festgestellt haben, zusätzliche Fahrstunden. Wenn nach Pflichtstunden gefragt wird, steht dahinter meist die Frage, »wie viele Fahrstunden muss man mindestens machen?«, und die Antwort darauf ist nicht ganz einfach. Ein häufiges Missverständnis: In der Pkw-Ausbildung wird man als Fahrlehrer oft mit der Aussage konfrontiert »12 Fahrstunden sind Pflicht« , aber das ist falsch, denn: Eine Ausbildung, die nur aus den Sonderfahrten besteht, ist jedenfalls verboten. Zuerst muss mindestens die Grundausbildung stattfinden, deren Dauer ist aber zahlenmäßig nicht genau festgelegt.
Wichtig beim Pkw- und Motorradführerschein:
Grundausbildung plus mindestens 12 Sonderfahrten sind Pflicht!
Eine nach dieser Formel durchgeführte Minimal-Ausbildung könnte man aber noch nicht als gute Pkw-Schulung bezeichnen, denn sie trainiert weder das abschließende selbstständige Fahren im gemischten Verkehr, noch gibt es irgendwelche Prüfungsvorbereitungen.
Die Ausbildung richtet sich am Leitfaden der Fahrlehrerverbände aus. Eine Nachbesprechung der Fahrstunden sorgt dafür, dass der Fahrschüler seinen eigenen Ausbildungsstand kennt.
Wir bieten unseren Fahrschülern noch einen besonderen Service !
Im Auto dem Fahrlehrer/in zuhören, die angesprochenen Dinge ausführen und das alles noch im Kopf abspeichern, um es bei Bedarf wieder abrufen zu können, da ist so manche(r) Fahrschüler/in schlichtweg überfordert.
Aus diesem Grund bekommen unsere Fahrschüler nach den absolvierten Fahrstunden so genannte „Memos“ von uns an die Hand. Diese Memos sollen dem Fahrschüler die Möglichkeit geben, die in den Fahrstunden erlernten Vorgehensweisen nachzuvollziehen, sie zu verinnerlichen.
Sei es das korrekte Verhalten an einem STOP- Schild, die richtige Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs oder eine Anleitung in Bild und Text, welche das Einparken mit den eventuell notwendigen Korrekturen darstellt, der Schüler kann das fahrpraktisch Erlernte nachlesen und nachvollziehen.
Und wie viele Fahrstunden braucht man?
Wie Sie schon gelesen haben, muss vor Absolvierung der Sonderfahrten eine intensive Grundausbildung stattfinden. Sie müssen das Auto bedienen können, sich im Straßenverkehr regelgerecht bewegen, die Grundfahrübungen beherrschen und, und, und...
Wie viele Fahrstunden dazu notwendig sind, hängt im Regelfall nur von Ihnen ab.
Mit beeinflussend ist auch die Intensität der Ausbildung, die Anzahl der Fahrtermine je Woche und auch das Engagement der Fahrschule bezüglich dessen, was man Ihnen mit an die Hand gibt, um das Erlernte zu verstehen. Lassen Sie sich nicht von einem Verbalneurotiker in die Irre führen, in dem Sie ihm glauben, wenn er Ihnen eine ganz geringe Anzahl von Fahrstunden verspricht. Auch ein sehr guter Fahrlehrer benötigt eine entsprechende Zeit, die geforderten Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Und selbst ein außergewöhnlich lernfähiger Fahrschüler muss diese Inhalte erst einmal aufnehmen und verarbeiten.
Ein guter Fahrlehrer/in wird Sie so viele Fahrstunden fahren lassen, wie notwendig sind. Er/Sie wird aber nicht mehr Fahrstunden fahren, als erforderlich sind.