Anmeldung und Fragen:

vorübergehend nur nach telefonischer Terminabsprach unter: 

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Übungsstunden für Führerscheininhaber

Sie besitzen bereits einen Führerschein, sind aber lange Zeit nicht mehr gefahren oder fühlen sich im Großstadtverkehr unsicher? Dann absolvieren Sie doch unter der fachkundigen Anleitung eines Fahrlehrers/in ein paar Übungsstunden und frischen so Ihre Kenntnisse wieder auf.

Sie bezahlen einmalig eine Bearbeitungsgebühr und dann die regulären Fahrstundenpreise.

Wann und wie oft Sie fahren bestimmen Sie selbst. Und auch die Fahrstrecke wählen Sie zusammen mit Ihrem Fahrlehrer/in aus. So lernen Sie beispielsweise den Weg in die Arbeit oder zum Arzt gefahrlos kennen. Oder möchten Sie lieber das Einparken und Autobahnfahren üben?

Übungsstunden sind auch mit Anhänger oder einem Wohnmobil möglich.

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

 

Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Führerscheinentzug müssen Sie die theoretische und praktische Prüfung erneut ablegen. Es besteht zwar keine Ausbildungspflicht, aber Sie sollten trotzdem ein paar Fahrstunden nehmen, in denen Ihnen der Fahrlehrer/in zeigt, worauf der Prüfer Wert legt. 

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Bitte lassen Sie sich in unseren Büros unverbindlich beraten, wie Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis in einen deutschen Führerschein umwandeln können.

Abhängig davon, welchen Führerschein Sie besitzen und wie lange Sie schon in Deutschland leben, können Sie bei der Behörde eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen oder Sie müssen die theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung ablegen. Möglicherweise müssen Sie sogar eine komplette Führerscheinausbildung mit Theorieunterricht und Sonderfahrten absolvieren. 

Fahrlehrer-Ausbildung 

Die Fahrschule Kreuzinger ist als Ausbildungsfahrschule für das Praktikum von Fahrlehreranwärtern zugelassen.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an Frau Pascale Hollmann-Kreuzinger.